Mannheim: Wechselunterricht wird möglich
Mannheim. (oka) Gemäß der Landesverordnung können allgemeinbildende und berufliche Schulen vorübergehend ab der Klassenstufe 8 die Klassen oder Lerngruppen teilen und einen Wechselbetrieb mit Präsenz- und Fernunterricht einführen. Das soll im Präsenzunterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülern gewährleisten. Neben der Maskenpflicht in weiterführenden Schulen und Abstandsgeboten sieht die Landesverordnung besondere Bestimmungen für Schulen in Stadt- und Landkreisen mit besonders hohen Inzidenzwerten vor. Читать дальше...