Maskenpflicht im Nahverkehr und beim Einkauf kommt
Vom heutigen Montag an gilt wegen der Corona-Epidemie in Mecklenburg-Vorpommern Maskenpflicht. Eine von der Landesregierung erlassene Verordnung schreibt das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung beim Einkaufen und bei Fahrten mit dem Öffentlichen Personennahverkehr vor. Neben Bussen und Straßenbahnen bezieht sich die Vorschrift auch auf Taxifahrten. Bei Nichtbefolgen droht ein Bußgeld von 25 Euro. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder, die noch nicht im Schulalter sind, und Menschen, die wegen einer Behinderung keine Maske tragen können.