Urteil im Wehrhahn-Prozess: "Der schlimmste Vorwurf, den man einem Gericht machen kann"
Der Bombenanschlag vom S-Bahnhof Wehrhahn bleibt ungesühnt: Das Landgericht Düsseldorf hat Ralf S. freigesprochen. Die Kammer nutzte die Urteilsbegründung auch zu einer Verteidigung in eigener Sache.