Jagd auf Extrem-Raser: Erste Bilanz liegt nun vor
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Viel wurde im Vorfeld über den neuen Paragrafen 99a der Straßenverkehrsordnung debattiert, seit 1. März ist er in Kraft: Damit ist es der Behörde möglich, Fahrzeuge von Extrem-Rasern vorübergehend zu beschlagnahmen. Eine erste Zwischenbilanz des Innenministeriums liegt jetzt vor ...