Einreiseverbot gegen Sellner gilt vorerst nicht
Das von der Stadt Potsdam verhängte Einreiseverbot gegen den früheren Kopf der rechtsextremen Identitären in Österreich, Martin Sellner, gilt derzeit nicht. Nachdem Sellner Einspruch dagegen eingelegt hatte, erklärte das zuständige Verwaltungsgericht in Potsdam am Montag: „Wie in Eilverfahren – zur Abwendung vollendeter Tatsachen – üblich, ist der Antragsgegner vom Gericht gebeten worden, bis zur Entscheidung über den Eilantrag das Einreiseverbot nicht zu vollstrecken.“