Neubeantragung von Startpässen ab 1. November - Kündigungen bis 15. Dezember
Die Neubeantragung der Startpässe für die Saison 2018 ist ab dem 1. November über die DTU-Datenbank möglich. Achtung: Die Startpässe verlängern sich automatisch, sofern sie nicht gekündigt werden. Startpasskündigungen sind bis zum 15. Dezember über unsere Geschäftsstelle möglich. Bei Vereinswechsel muss der Startpass ebenfalls gekündigt und neu beantragt werden. Auch bei Kündigung der Mitgliedschaft wird der Startpass nicht automatisch gekündigt, sondern muss von den jeweiligen Vereinen oder Startpassinhabern abgemeldet werden. Читать дальше...