Kocher: AMS soll digitale Kommunikation forcieren
Arbeitslosengeld soll künftig vorwiegend digital beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden. Das ist das Ziel einer Gesetzesnovelle, die das ÖVP-geführte Arbeitsministerium am Donnerstag in Begutachtung schickte. Demnach wird der elektronische Weg für den Bezug von Arbeitslosenhilfe über das „eAMS-Konto“ priorisiert und ausgebaut. AMS-Beratern soll dadurch mehr Zeit für Betreuung und Vermittlung zur Verfügung stehen.