Öffentliche Bezeichnung der AfD Thüringen als Prüffall war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Weimar hat die öffentliche Bezeichnung der AfD Thüringen als Prüffall als unzulässig eingestuft. Das Urteil hat zunächst keine Folgen für die Partei – weil der Landesverband von Björn Höcke inzwischen als gesichert rechtsextremistisch gilt.