Erbe verprasst: Jobcenter kann Leistungen zurückfordern (Spiegel)
Wer sein Erbe verprasst, muss damit rechnen, dass das Jobcenter Geld zurückfordert. Ein solches Ausgabeverhalten sei grob fahrlässig, urteilte ein Gericht in Niedersachsen. Montag, 14.01.2019 17:55 Uhr Drucken Nutzungsrechte Feedback Das