Bundeswehr-Urteil: Ex-Soldaten müssen Ausbildungskosten zurückzahlen
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Wer als Soldat auf eigenen Antrag aussteigt, muss die Ausbildungskosten zurückzahlen. Dies gilt auch bei nachträglich anerkannten Kriegsdienstverweigerern. Meist sind mehrere Zehntausend Euro fällig.