Von wegen Feuerwerks-Verbot – wo Sie böllern dürfen, und wo nicht
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Bundesweit gilt ein Verkaufsverbot von Feuerwerksartikeln. Wer dennoch böllern will, muss auf Reste oder Ware aus dem Ausland zurückgreifen. Die darf jedoch längst nicht überall gezündet werden. Eine Großstadt hat sogar das Abbrennen auf dem eigenen Grundstück untersagt.