„Infektionsschutz darf nicht instrumentalisiert werden, um Protest kleinzuhalten“
0
In Sachsen und Thüringen gilt bei Demonstrationen eine maximale Teilnehmeranzahl von zehn beziehungsweise 35 Personen – wegen der Corona-Welle. Staatsrechtler halten dies für verfassungswidrig. Sie machen Vorschläge, wie die Behörden mit größeren Protesten umgehen sollten.