Bundesgerichtshof spricht begleitende Ärzte frei
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Vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig wurden zwei Fälle von Sterbehilfe durch Ärzte verhandelt. Die Ärzte waren zwar beide in vorherigen Instanzen freigesprochen worden, umstritten war aber weiterhin, ob sie sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar gemacht hatten.