SS-Buchhalter Gröning muss Haftstrafe antreten
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Der ehemalige SS-Buchhalter Gröning ist auch vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, seine vierjährige Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen nicht antreten zu müssen.