U-Bahn-Treter: "Erkennt jemand nicht, dass er Unrecht begeht, trifft ihn auch keine Schuld"
0
Der "U-Bahn-Treter" bekam eine mildere Strafe, weil er eine Hirnstörung hat und Drogen nahm. Strafrechtler Martin Heger erklärt das Urteil - und wieviel man getrunken haben muss, um als "schuldunfähig" zu gelten.