Änderung für Geburten ab 2024: Änderungen beim Elterngeld sollen nicht rückwirkend gelten
Die niedrigere Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld soll erst für Geburten ab 1. Januar 2024 gelten. Wer vorher bereits Elterngeld beziehe, werde weiter Anspruch darauf haben, so das Familienministerium.