Corona-Maßnahmen: Corona-Maßnahmen: Unterschiedliche Rechtsprechung droht
Die meisten Corona-Maßnahmen bleiben in Kraft, nur Friseurläden dürfen ab 1. März wieder öffnen. "Geeignet, erforderlich und verhältnismäßig" sei das, so Merkel. Wie werden das die Gerichte sehen? Von C. Kehlbach und F. Bräutigam.