Inklusives Wahlrecht schon zur Europawahl?
Künftig dürfen alle Menschen mit Behinderung von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Die Reform gilt ab dem 1. Juli 2019. Die Opposition will die Neuregelung bereits zur Europawahl einklagen. Hierzu ein Interview mit Claudia Middendorf, Behindertenbeauftragte NRW.