Landespolizeigesetz nicht von BGH-Urteil betroffen
Nach dem höchstrichterlichen Urteil, dass der automatische Abgleich von Autokennzeichen mit Fahndungsdaten teilweise verfassungswidrig ist, sieht Sachsen-Anhalt keinen Handlungsbedarf. In Sachsen-Anhalt werde die automatische Erfassung von Nummernschildern nicht praktiziert, teilte das Innenminister