Kündigung eines Betriebsrats wegen Kritik hat hohe Hürden
Wollen Arbeitgeber einem Betriebsrat wegen am Betrieb geäußerter Kritik kündigen, sind die Voraussetzungen dafür hoch. Darauf weist der Bund-Verlag hin und bezieht sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Zugespitzte historische Vergleiche sind dabei noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.