Wittenburg bleibt auf Kosten für Feuerwehreinsätze sitzen
Ein grundloser Alarm. Ein Einsatz, der vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für solche Fälle gibt es eine Kostenersatzsatzung, nach der die Stadt die Einsatzkosten abrechnen kann. Bei der Art der Abrechnung sieht die Stadt jedoch Nachholbedarf beim Gesetzgeber.