Werftenpleite: Wirtschaftsministerium muss Akten offenlegen
Das Schweriner Wirtschaftsministerium muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes unter Verschluss gehaltene Akten zur Pleite der P+S-Werften in Stralsund und Wolgast offenlegen. Das Ministerium unterlag vor Gericht einem ehemaligen Werftenbesitzer, der Einblick in verschiedene Unterlagen verlangt hatte. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, wie das Verwaltungsgericht Schwerin am Mittwoch mitteilte. Es ließ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zu (Az. 1 A 711/1 SN) zu. Hintergrund der Klage sind mögliche Schadenersatzforderungen, die sich aus der gescheiterten Werften-Rettung ergeben könnten.