FDP: Verfahrensdauer an Gerichten überdurchschnittlich lang
Schwerin (dpa/mv) - Die Verfahrensdauer an den Gerichten ist in Mecklenburg-Vorpommern in nahezu allen Zweigen überdurchschnittlich lang. Dies gelte besonders für das Oberlandesgericht sowie für die Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, sagte FDP-Landesgeneralsekretär David Wulff am Donnerstag unter Verweis auf eine Landtagsdrucksache. Die Verfahrensdauer beträgt demnach teils mehr als zwei Jahre. Dies überschreite die Grenze des rechtsstaatlich Vertretbaren, sagte Wulff. Für die Zivilgerichtsbarkeit bestätigt die Landesregierung demnach, dass sich bei allen Rechtszügen die Verfahrensdauer verlängert.