Schleswig-Holstein: Zwangsgeld zur Durchsetzung der Schulpflicht ist zulässig
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Schulen und Ämter dürfen gegen Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder nicht in den Unterricht schicken, Zwangsgelder verhängen. Das gilt laut einem Gericht auch, wenn der Spross selbst zu Hause unterrichtet werden will.