Arbeitsgericht Berlin: Ordnungsamtsmitarbeiter liest "Mein Kampf" - Kündigung rechtens
Ein Mitarbeiter eines Berliner Bezirksamts hat während der Arbeit die Originalausgabe von Adolf Hitlers "Mein Kampf" gelesen - ihm wurde dafür gekündigt. Zu Recht, entschied nun das Arbeitsgericht.