Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Fahrausweisentzug trotz einer Busse ist zulässig
Die Schweiz hat die Europäische Menschenrechtskonvention nicht verletzt. Ein Autofahrer, der zu schnell gefahren ist, darf mit einer strafrechtlichen Busse und einem Ausweisentzug sanktioniert werden.