Chemnitz: Verdächtiger hätte abgeschoben werden können
Der nach einer tödlichen Messerattacke in Chemnitz festgenommene Iraker hätte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Chemnitz bereits im Mai 2016 abgeschoben werden können. Eine Abschiebung nach Bulgarien wäre zulässig gewesen, teilte das Verwaltungsgericht Chemnitz mit.