Änderung bei Pandemie-Maßnahmen
Hallo, durch die Entwicklung des Infektionsgeschehens dürfen seit Donnerstag, dem 11.11.2021, nur noch Genesene, Geimpfte und Personen mit gültigem PCR-Test (max. 48 Std. alt) eine Sportstätte betreten bzw. am Training teilnehmen.
Nach der angepassten Corona-Verordnung (§20 – Sportstätten) ist der Sportbetrieb ohne Beschränkung der Personenzahl grundsätzlich erlaubt. Für Minderjährige genügt ein Negativnachweis (z.B. das Testheft der Schule).
Viele Grüße,
Alexander Möller