Sperrung des Schießgeländes wegen Coronavirus
Am 15.03.2020 hat die Landesregierung NRW bezüglich Sportstätten und -vereinen folgendes beschlossen (hier Link auf offizielles Dokument der Landesregierung NRW)
Ab Dienstag [17.3.] ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet. […] Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.
[…]
Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert- Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.“
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Der Platz ist nun auch auf Anordnung der Stadt Bornheim vom 17. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 gesperrt!