Brüssel/Straßburg (dpa) - Im Europaparlament wird über ein Einfrieren der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei debattiert. Aber wie ginge das eigentlich? Geführt werden die Verhandlungen von der EU-Kommission, die an das für Donnerstag erwartete Votum des Parlaments nicht gebunden wäre.Doch ist in Leitlinien vorgesehen, dass die Verhandlungen bei einem «schwerwiegenden und anhaltenden Verstoß» der Türkei gegen europäische Grundwerte zumindest vorübergehend gestoppt werden. Konkret genannt sind die Prinzipien Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit. Allerdings wird nicht ausgeführt, was schwerwiegend und anhaltend heißt.Wird ein Verstoß festgestellt, müsste eigentlich die EU-Kommission das Aussetzen der Verhandlungen empfehlen. In der Folge würde es dann eine Abstimmung im Kreise der Mitgliedstaaten geben. Beschlossen wäre der Vorschlag, wenn ihm 16 der insgesamt 28 Länder zustimmen, sofern diese Staaten mindestens 65 Prozent aller Bürger der EU vertreten.