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Notfallreform: "Fast Lane" im Krankenhaus – so profitieren Patienten

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Noch im September will der Bundestag eine Reform der Notfallversorgung beschließen. Patienten müssen sich künftig auf ein neues System einstellen. Die Bundesregierung will die Notfallversorgung der Menschen effizienter gestalten. Patienten sollen in medizinischen Notfällen besser gesteuert und die überlasteten Notaufnahmen in den Krankenhäusern entlastet werden. An diesem Mittwoch wird das Gesetz zur Notfallversorgung im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten. Über die Reformbedürftigkeit der Notfallversorgung besteht weitgehend Einigkeit, bei der genauen Ausgestaltung des Gesetzes gehen die Meinung der Betroffenen hingegen weit auseinander. Ein Überblick über bestehende Pläne und schwelende Streitpunkte. Was geplant ist Die Reform der Notfallversorgung umfasst zwei wesentliche Punkte: der Aufbau von Integrierten Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern und die Vernetzung der Notrufnummern 112 und 116117. Vernetzung von 112 und 116117: Die Rettungsleitstellen (112) und die Leitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (116117) sollen digital miteinander vernetzt werden. Unerheblich, welche Nummer gewählt wird: Das System soll so gekoppelt werden, dass Mitarbeiter bei beiden Nummern mittels einer standardisierten Ersteinschätzung sofort sehen, wie dringend der jeweilige Fall ist. Ruft jemand mit leichteren Beschwerden bei der 112 an, kann er direkt an die 116117 übergeben werden – oder umgekehrt. Bei nicht lebensbedrohlichen Fällen können Patienten an eine in der Nähe befindliche Notdienstpraxis verwiesen werden. Sind die Patienten aufgrund ihres Zustands nicht mobil, kann die Leitstelle einen Arzt im Bereitschaftsdienst zu den Patienten nach Hause schicken. Auch die Vermittlung in eine Videosprechstunde soll möglich sein. Die Integrierten Notfallzentren : Ergänzend zu den Telefonnummern werden an ausgewählten Krankenhäusern INZ eingerichtet. Herzstück der INZ ist die zentrale Ersteinschätzung. Wer ohne Einweisung oder vorherige Anmeldung das Krankenhaus aufsucht, landet zuerst hier. Medizinisches Personal beurteilt die Beschwerden nach einem standardisierten System. Stuft dieses den Fall als ambulant ein, beispielsweise bei einem grippalen Infekt oder einer leichten Schnittwunde, wird der Patient an eine integrierte Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung weitergeleitet. Bei schwereren Verletzungen oder in lebensbedrohlichen Fällen kommt der Patient in die Notaufnahme. Die INZ können von den Patienten in akuten Fällen aufgesucht werden. Dennoch sollen sie animiert werden, vorher möglichst unter der 116117 eine Ersteinschätzung einzuholen. Patienten, die diesen Weg gehen, sollen belohnt werden. Sie können im INZ die sogenannte Fast Lane (Schnellspur) nutzen und werden bei gleich bewerteten Beschwerden schneller behandelt als Patienten, die die Einschätzung erst im INZ vornehmen lassen. Aufwertung des Rettungsdienstes Zudem soll auch der Rettungsdienst gestärkt werden. Medizinische Leistungen vor Ort und während des Transports ins Krankenhaus sollen künftig als eigenständiger Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung im Fünften Sozialgesetzbuch verankert werden. Bislang werden die Kosten des Rettungsdienstes nur als Fahrkosten übernommen. Für Versicherte soll so das Risiko ausgeschlossen werden, Kosten für Rettungseinsätze selbst übernehmen zu müssen. Was will die Bundesregierung mit der Reform erreichen? Laut Statistischem Bundesamt wurden 2024 rund 13 Millionen ambulante Notfälle in deutschen Krankenhäusern behandelt. Das bedeutet umgerechnet 35.000 Patienten pro Tag. Viele Notaufnahmen sind überlastet, die Wartezeiten für Patienten lang. Durch eine bessere Lenkung der Patientenströme soll sich dies ändern: "Das entlastet nicht nur das Personal, sondern führt auch zu einer noch besseren bedarfsgerechten Versorgung", erklärte die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Gleichzeitig verspricht sich die Bundesregierung Einsparungen im Gesundheitssystem: "Insgesamt kann durch die Notfallreform langfristig mit geschätzten jährlichen Minderausgaben von gut 1,2 Milliarden Euro und weiteren noch nicht kalkulierbaren Effizienzgewinnen gerechnet werden", schreibt die Bundesregierung im Gesetzesentwurf. Was ist strittig? Vonseiten der Ärzte wird vor allem kritisiert, dass die ambulanten Angebote deutlich ausgebaut werden sollen. So ist die flächendeckende Einführung von 24/7-Diensten (Telemedizin, aufsuchender Notdienst) parallel zu den Praxisöffnungszeiten vorgesehen. Ein Vorhaben, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angesichts bereits bestehendem Ärztemangel als realitätsfremd bezeichnet wird. "Das ist weder personell noch finanziell leistbar", kritisieren die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. Gleichzeitig entziehe die Bundesregierung mit dem jüngst verabschiedeten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz Milliarden. "Es ist ein eklatanter Widerspruch, neue und teure Parallelstrukturen aufzubauen, während der ambulanten Versorgung gleichzeitig das Geld gekürzt wird", bemerken die KBV-Vorstände. Was sagen die Patienten? Eine Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbands zeigt eine große Bereitschaft im Hinblick auf ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren und die nachfolgende Einteilung der Fälle nach Dringlichkeit. 78 Prozent der Befragten befürworteten ein solches Verfahren, nur 15 Prozent lehnten es ab. Wie geht es weiter? An diesem Mittwoch wird der Gesetzesentwurf im Gesundheitsausschuss diskutiert. Noch im September soll dann der Bundestag abschließend beraten, der Bundesrat folgt im Oktober. Das Gesetz soll in wesentlichen Teilen bereits 2027 in Kraft treten. Ein erster Schritt ist dabei, die genauen Krankenhaus-Standorte für die INZ rechtsverbindlich festzulegen. Zudem müssen die Rettungsleitstellen (112) mit den Akutleitstellen der Kassenärzte (116117) verknüpft werden. Bevor die neuen Regeln für die Patienten greifen, müssen folglich zuerst enorme Anpassungen vorgenommen werden.





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