Selbstständig oder nur zum Schein? Check bietet Orientierung
Müssen Sie Weisungen befolgen? Können Sie sich Ihre Arbeitszeiten frei einteilen? Verschiedene Indizien können anzeigen, ob Sie wirklich selbstständig tätig sind. Ein Check hilft bei der Einschätzung. Selbstständig oder doch weisungsgebunden? Nicht immer ist diese Frage in einem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ganz einfach zu beantworten. Der Unterschied ist aber entscheidend: Denn wer in Deutschland formal als selbstständig auftritt, tatsächlich aber wie ein abhängig Beschäftigter arbeitet, gilt als scheinselbstständig - und steht dadurch meist rechtswidrig ohne Sozialversicherung da. Beiden Parteien kann das auf die Füße fallen. Seit kurzem bietet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) darum den "Selbstcheck Erwerbsstatus" an, der bei der Einordnung des Vertragsverhältnisses helfen kann - allerdings nur zur ersten Orientierung. Im Netz gibt es einen ersten Hinweis Den Selbstcheck kann man online auf der Webseite der DRV finden. Nach Eingabe einiger anonymer Daten erhalten Auftragnehmer wie Auftraggeber eine unverbindliche Einschätzung darüber, welcher Erwerbsstatus vorliegt. Persönliche Daten werden dazu nicht erfasst. Der DRV zufolge werden die eingegebenen Daten anhand der von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien analysiert. Eine verbindliche Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung ersetze das Onlinetool jedoch ausdrücklich nicht. Für ein offizielles Statusfeststellungsverfahren müssten Beschäftigte wie Auftraggeber immer die vertraglichen Regelungen sowie deren tatsächliche Umsetzung offenlegen, so die DRV. Diese Merkmale geben Aufschluss über Status Als selbstständig gilt, wer: Ein unternehmerisches Risiko selbst trägt und seine Arbeit weitgehend frei gestalten kann. Einkommen und Erfolg sollten zudem vom eigenen Einsatz, nicht von den Weisungen des Arbeitgebers abhängen. Für eine Scheinselbstständigkeit spricht etwa, wenn: Auftragnehmer, die uneingeschränkte Verpflichtung haben, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten und sich an bestimmte Arbeitszeiten halten müssen. Häufig sind Scheinselbstständige der DRV zufolge zudem dazu verpflichtet, regelmäßig und in kurzen Abständen detaillierte Berichte zur geleisteten Arbeit vorzulegen. Auch arbeiten diese oft mit vorgeschriebener Hard- und Software in den Räumen des Auftraggebers oder an von diesem vorgegebenen Orten. Auf ihrer Webseite bietet die Deutsche Rentenversicherung weitere Informationen zum Thema Selbstständigkeit und abhängige Beschäftigung an.
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