Generalstaatsanwaltschaft: Behörde sieht oft Beweisprobleme bei häuslicher Gewalt
Besonders Frauen werden häufig Opfer von häuslicher Gewalt. In Brandenburg wird der überwiegende Teil der Verfahren eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft äußert sich zu den Gründen.
Nach Berichten von zahlreichen eingestellten Verfahren bei häuslicher Gewalt hält die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft häufig Beweisprobleme für ausschlaggebend. Strafverfolgungsbehörden würden "in einer nicht unerheblichen Anzahl von Fällen auf Beweisschwierigkeiten stoßen", sagte ein Sprecher der Behörde. Vielfach sei die Beweislage "uneinheitlich" oder die Opfer seien nach Strafanzeige nicht weiter bereit, die Ermittlungen zu unterstützen.
Behörde will nicht über Gründe spekulieren
"Über die Gründe möchte ich nicht spekulieren", führte der Sprecher aus. In Brandenburg bewegte sich die Zahl der Verfahren zu häuslicher Gewalt seit 2021 auf einem Niveau zwischen 2.500 und 3.000 jährlich. Die Mehrzahl der Fälle wurde ohne Konsequenzen für die Verdächtigen eingestellt. In Brandenburg lag die Einstellungsquote im Jahr 2024 bei 86 Prozent. Zur Anklage kamen nur sechs Prozent der Fälle.
In Brandenburg erreichten die registrierten Fälle häuslicher Gewalt im Jahr 2024 nach Polizeiangaben mit 6.790 den höchsten Stand seit fünf Jahren. Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus.
Abhängigkeit und Angst häufig Ursache
Doch warum ziehen Opfer häufig ihre Aussage zurück? Nach Einschätzung von Hilfseinrichtungen geschieht das oft aus Angst vor einem langen und zermürbenden Gerichtsverfahren, wie der RBB zuletzt schrieb. Auch finanzielle Abhängigkeit vom gewalttätigen Partner oder Sorge um die Sicherheit der gemeinsamen Kinder seien Gründe.
Die Strafverfolgungsbehörden sehen mit Blick auf den hohen Anteil der eingestellten Verfahren keine Versäumnisse ihrerseits. "Sämtliche prozessualen Mittel, die den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stehen, werden ausgeschöpft", betonte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.
