Beschluss in Köln: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen
Der Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag in einem Eilbeschluss.
