Geldstrafe und Auflagen für die Gießen 46ers
In Zusammenhang mit dem ProA-Spiel GIEßEN 46ers – Uni Baskets Münster am 30.01.2026 kam es nach Spielende zu Becherwürfen auf Münsteraner Spieler. Auf Grundlage des § 18 der Richtlinie Fanverhalten & Sicherheit (RFS) leitete die Spielleitung ein Verfahren gegen den Bundesligisten Gießen 46ers ein, nachdem klar war, dass die dem Bericht zugrunde liegenden ausführenden Personen den Gießen 46ers zuzuordnen sind.
Zur Entstehung des Vorfalls gab es gegenseitige Beschuldigungen. Die Spielleitung geht zu Gunsten des Beschuldigten davon aus, dass Provokationen durch Münsteraner Spieler erfolgt sind. Mittelfingerzeigen und das Werfen von Bechern sind für die Spielleitung allerdings eine Grenzüberschreitung, die nicht mit der sportlichen Emotionalität (auch nicht nach Provokationen) in Einklang zu bringen sind.
Die Spielleitung sieht zudem eine Mitschuld für die Entstehung der Situation bei den Gießener Verantwortlichen in der Sicherung des Innenbereichs und der Spielbeteiligten. Die Gießen 46ers kündigen jedoch auch selbstständig mehrere präventive Maßnahmen an und haben die Vorfälle intern aufgearbeitet. Dies wurde von der Spielleitung mildernd berücksichtigt.
Für die Becherwürfe durch Gießener Fans hält die Spielleitung eine erhöhte Geldstrafe für notwendig. Aufgrund der mehrfachen Auffälligkeiten bei den Gießener Fans verhängt sie zusätzlich Auflagen zur Sicherung der Spielbeteiligten und zur Umsetzung der Präventionsarbeit der Verantwortlichen.
Die Entscheidung ergeht gemäß § 80 Abs. 2 SuVO sowie 18 RFS in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 4.7 Strafenkatalog. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten ergeht gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.
