BGH-Urteil in Karlsruhe: 3000 Euro für abgewiesene Wohnungsbewerberin wegen Namens
Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler eine Entschädigung zahlen, urteilt der Bundesgerichtshof.
