Lukaschenko unterzeichnet Erlass zur Rentenerhöhung ab 1. Februar
Die Finanzierung der Renten wird im Rahmen des Gesetzes "Über das Budget des staatlichen außerbudgetären Fonds für den sozialen Schutz der Bevölkerung der Republik Belarus für das Jahr 2026“ aus den dafür vorgesehenen Mitteoln gesichert
