Die SPD will die Erbschaftsteuer reformieren. Die Union hält die Diskussion in der Wirtschaftskrise für schädlich und möchte ein Urteil abwarten. Die Union will mit ihrem Koalitionspartner SPD nicht über eine Reform der Erbschaftsteuer diskutieren – jedenfalls nicht jetzt. "Das Signal sollte gerade am Jahresbeginn sein, dass wir jetzt alles tun, um die Wirtschaft zu stärken", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Steffen Bilger, am Dienstag zu Journalisten. "Für uns ist ganz klar: keine Steuererhöhungen. Steuererhöhungen wären schlecht, würden der Wirtschaft schaden und würden Wachstum behindern." Die SPD hatte einen Reformvorschlag veröffentlicht, der große Vermögen stärker belasten und kleine und mittlere Erbschaften entlasten soll. Ein Freibetrag von etwa einer Million Euro pro Erbe soll die bisherigen kleinteiligen Regelungen ersetzen. Das Vererben etwa von Elternhäusern soll steuerfrei bleiben, wenn die Erben dort weiter wohnen. Für Unternehmen sind Freibeträge von fünf Millionen Euro vorgesehen, um Familienbetriebe zu sichern. Erben größerer Firmen müssten mit Mehrbelastungen rechnen. Finanzpolitiker Güntzler: "Vorschlag verunsichert Unternehmer" Unionspolitiker Bilger zeigte grundsätzlich Verständnis für den Vorschlag der SPD. Klausurtagungen wie die der Sozialdemokraten dienten am Jahresanfang dazu, "ein paar Punkte zu setzen und das ist dann, denke ich, auch in Ordnung". Er betonte aber, dass es sich nur um einen Vorschlag der SPD handelt. "Ich finde es schon wichtig, dass das Signal von der Koalition insgesamt ausgehen sollte: Es geht jetzt in diesem Jahr um Wirtschaftswachstum, und Steuererhöhungen sind da sicher nicht zuträglich." Der finanzpolitische Sprecher der Union im Bundestag, Fritz Güntzler, wurde noch deutlicher. "Der Vorschlag der SPD zur Erbschaftsteuer kommt zum völlig falschen Zeitpunkt und verunsichert die Millionen fleißiger Unternehmerinnen und Unternehmer in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten", sagte Güntzler t-online. "Für uns als CDU/CSU gilt: Wir sollten zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten und uns in der Zwischenzeit auf das konzentrieren, was unser Land dringend braucht – die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts." Güntzler sagte: "Reformen mit Augenmaß, die Familienbetriebe und Arbeitsplätze schützen, sind der bessere Weg." Der Vorschlag der SPD werfe "bei näherem Hinsehen viele Fragen auf – insbesondere zum verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Unternehmensnachfolgen familiengeführter Unternehmen und zur Sicherung der Arbeitsplätze". Bilger: "Es gibt aktuell sicher Schlupflöcher" Auch der Parlamentarische Geschäftsführer Bilger verweist auf die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das urteilt im Laufe dieses Jahres zur Frage, ob Privilegien für Firmenerben gegenüber Privatleuten bei der Erbschaftsteuer mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sind. Denn Betriebsvermögen werden derzeit bevorzugt behandelt. "Wenn das Bundesverfassungsgericht uns da aufgibt, grundlegende Änderungen vorzunehmen, dann steht uns auf jeden Fall eine große Diskussion bevor", sagte Bilger. "Aber wir wollen uns eben damit auseinandersetzen, wenn wir da mehr Klarheit haben." Eine grundlegende Offenheit, einzelne Regelungen bei der Erbschaftsteuer zu reformieren, gibt es nämlich auch in der Union. Das machte Bilger ebenfalls deutlich: "Es gibt aktuell sicher Schlupflöcher, die dann auch den Eindruck der Ungerechtigkeit erzeugen."