Gericht in Münster entscheidet: Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen
Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen bestätigt damit eine Entscheidung der ersten Instanz. Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser begrüsst das Urteil.