AfD: Grotesker Auftritt in Halle: Wie Björn Höcke versucht, seinen Prozess auszubremsen
Weil er eine Parole der nationasozialistischen Kampforganisation SA verwendet haben soll, steht Björn Höcke vor Gericht. Zum Auftakt inszeniert sich der Thüringer AfD-Landeschef als Unschuld – und versucht, die Verhandlung systematisch zu verzögern.
Es ist kurz vor Mittag an diesem Donnerstag in Halle. Die Verhandlung vor dem Landgericht schleppt sich seit zweieinhalb Stunden von Unterbrechung zu Unterbrechung, als Staatsanwalt Benedikt Bernzen genug hat. Noch nie, sagt er mit Vibrato in der Stimme, sei er daran gehindert worden, eine Anklage zu verlesen. "Das ist ungeheuerlich!", ruft er in den Saal. Sämtliche Anträge, die von der Verteidigung gestellt wurden, seien nicht statthaft. Sie dienten ebenso wie die unzähligen Wechsel der Rechtsanwälte und den vielen Beschwerden allein dem Ziel, die Hauptverhandlung "zu torpedieren".
Sofort widerspricht einer der drei Verteidiger, der ihm gegenübersitzt, ein stämmiger Mann mit Glatzkopf. Dem Staatsanwalt gehe offenkundig "die Düse", sagt Ulrich Vosgerau. Wie sich Bernzen aufführe: Das sei "ungeheuerlich" und "nicht zu fassen". Vosgerau? Genau, das ist der Mann, der zuletzt zu größerer Bekanntheit gelangte, weil er an einem Treffen mit Rechtsextremisten und AfD-Politikern in Potsdam teilnahm. Er selbst ist CDU-Mitglied.
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Und damit willkommen zu der grotesken Premiere von "Der Staat gegen Björn Uwe Höcke", in dem der Umstand, dass der Angeklagte einen zweiten Vornamen besitzt, die vorerst einzige substanzielle Erkenntnis bleibt.
Dennoch elektrisiert der Prozess die Öffentlichkeit. Schließlich wird nicht nur gegen einen der extremsten Politiker der AfD verhandelt. Verhandelt werden auch im Superwahljahr 2024 die Chancen der umfragestärksten Partei im Osten der Republik. Und verhandelt wird die Frage, was knapp 80 Jahre nach dem Ende des Dritten Reichs in Deutschland gesagt werden darf – und was nicht.
Angeklagt ist der Thüringer AfD-Landesvorsitzende wegen des "Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen". Paragraf 86 des Strafgesetzbuches sieht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Das Propagandamittel, um das es geht, ist der Satz "Alles für Deutschland". Er war die zentrale Parole der SA, der "Sturmabteilung" der NSDAP, einer paramilitärischen und äußerst brutal agierenden Kampforganisation. Höcke hatte im Mai 2021 zum Abschluss seiner Rede auf einer Kundgebung in Merseburg gerufen: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Er habe, behauptete er später, nicht gewusst, dass diese Worte von der nationalsozialistischen Organisation verwendet wurden.
Das Spektakel von Halle
Die Staatsanwaltschaft Halle hält dies für eine Ausrede – und klagte Höcke im Mai 2023 an. Offenkundig aus Trotz wiederholte er ein gutes halbes Jahres später auf einer Veranstaltung in Gera die Parole zumindest teilweise. Wie ein Videomitschnitt belegt, rief er "Alles für…" und forderte mit Gesten das Publikum auf, "Deutschland" zu rufen. Auch dafür ist er in Halle angeklagt, wobei dieser Fall vorerst doch nicht mitverhandelt wird. Grund sei, dass Höcke noch einmal kurzfristig einen Teil seiner Anwälte ausgetauscht habe, hieß es vom Gericht. Diese hätten sich noch nicht ausreichend einarbeiten können.
Aber der Auflauf ist auch so groß genug. Eine halbe Hundertschaft Polizeibeamter hat sich bereits am frühen Morgen vor dem Justizzentrum – Adresse: Thüringer Straße 16 – an strategischen Punkten verteilt. Mehr als 500 Demonstranten stehen vor der Eingangstreppe und tragen Plakate, auf denen "Höcke ist ein Nazi" oder "AfD stoppen" steht. Unterstützer der Partei sind nicht zu sehen. Etwa ein Dutzend Fernsehteams hat Kameras aufgebaut, hinzu kommt ein Mehrfaches an Journalisten.
Drinnen im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal X.0.1. verhandelt die 5. große Strafkammer das Verfahren mit dem Aktenzeichen 5KLs 6/23. Jan Stengel, der Vorsitzende Richter ist ein älterer, jovialer Mann mit grauem Drei-Tage-Bart und sonorer Stimme. Sein Lieblingswort lautet "Jut!".
Verteidigung beklagt "massive Vorverurteilung"
Im Unterschied zur Staatsanwaltschaft ist der Richter erkennbar nicht gewillt, sich von Höcke und seinem, wie er es ausdrückt, "Verteidigerkarussell" nerven zu lassen. Vielmehr hört er sich geduldig an, wie ein Kollege Vosgeraus gleich zu Beginn einen langen Antrag verliest, in dem eine Audioaufzeichnung des "potenziell historischen Prozesses" fordert. Dies sei notwendig, um die Rechte seines Mandanten zu schützen, weil es in den Medien eine "massive Vorverurteilung" gebe und die Möglichkeit des "Machtmissbrauchs durch die Justiz" bestehe.
Stengel lehnt das Ansinnen in freundlichem Ton ab, woraufhin die Verteidigung einen Beschluss der Kammer verlangt, der auch nichts an dem Ergebnis ändert, woraufhin die Verteidigung Beschwerde einlegt, die das Gericht sogleich abwehrt, woraufhin die Verteidigung den Richter rügt und nebenbei verlangt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, weil Höcke der ersten Instanz vor dem Amtsgericht beraubt worden sei. Zwischendurch fordert Vosgerau eine Vertagung, weil er zu einem Termin im Sächsischen Landtag müsse.
So geht es erfolglos, aber mit immer neuen Pausen bis kurz nach 13 Uhr. Schließlich kann Staatsanwalt Bernzen endlich das tun, woran ihn die Verteidigung mehrere Stunden lang gehindert hatte: die Anklageschrift verlesen. Er benötigt dafür etwas mehr als eine Minute. Höcke, sagt er, habe am Ende der AfD-Kundgebung in Merseburg das "Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation" verwendet: "Er wusste, dass es sich um eine verbotene Losung der Sturmabteilung SA handelte."
Kurz danach erklärt Richter Stengel den ersten der vier bislang angesetzten Verhandlungstage für beendet. Der Angeklagte, der bis auf die Angaben zur Person nicht gesagt hat, packt eilig seine Sachen zusammen. Unter seinem dunkelblauen Anzug nebst hellblau schimmerndem Schlips wirkt er merklich angespannt, auch wenn er sich ein Lächeln abmüht. Dann geht er, von Personenschützern abgeschirmt, zu seiner schwarzen Dienstlimousine.
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Während Höcke abfährt, wird auf den Fluren des Justizzentrums diskutiert, was ihm bei einer Verurteilung drohen könnte. Denn falls der Prozess mit einer Haftstrafe von sechs Monaten oder länger endete, wäre es zumindest möglich, dass ihm das Gericht auch sein aktives und passives Wahlrecht für die Dauer bis zu fünf Jahren aberkennt. Dann hätte sich das mit der Spitzenkandidatur in Thüringen erledigt.
Doch die Debatte wirkt ziemlich abstrakt. Selbst wenn das Gericht diese Option zöge, dürfte Höcke in die nächste Instanz gehen. Es gilt daher als nahezu ausgeschlossen, dass das Urteil dann vor der Landtagswahl am 1. September rechtskräftig würde.
Überhaupt, die Landtagswahl: Höcke nimmt sich erkennbar den mehrfach angeklagten US-Präsidentschaftskandidaten der Republikaner zum Vorbild. So wie Donald Trump nutzt er den Prozess, um das Opfer politischer Verfolgung zu geben, Wähler zu mobilisieren und Geld einzutreiben. Auf dem sozialen Kanal Telegram teilte Höcke eine Nachricht seines AfD-Landesverbands, in der zu Spenden aufgerufen wird: "Bitte lassen Sie nicht zu, dass wir mit dem Missbrauch des Strafrechts mundtot gemacht werden!"
Am Dienstag wird die Verhandlung in Halle fortgesetzt. Es wird erwartet, dass sich der Angeklagte dann zu den Vorwürfen äußert. Kommt es dazu, dann ist so viel gewiss: Björn Uwe Höcke wird seine völlige Unschuld beteuern.