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2024

Staatsanwaltschaft: Höcke wusste von SA-Parole

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Staatsanwaltschaft: Höcke wusste von SA-Parole

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke soll NS-Vokabular verwendet haben - und steht deshalb in Halle vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, gewusst zu haben, dass er eine SA-Parole sprach. Im Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, von der Herkunft der SA-Losung "Alles für Deutschland" gewusst zu haben. Er habe gewusst, dass es sich um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handele, hieß es in der Anklage, die ein Staatsanwalt in Halle vorlas. Es ist das erste Gerichtsverfahren gegen Höcke. Der Vorwurf: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Zuständig ist das Landgericht Halle, wegen des großen medialen Andrangs wurde die Verhandlung in das Justizzentrum verlegt. Höcke äußerte sich am ersten Verhandlungstag selbst nicht zu dem Vorwurf. Sein Mandant werde sich später äußern und auch Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten, erklärte einer seiner Verteidiger. Der nächste Verhandlungstag ist am kommenden Dienstag geplant. Deutliche Verzögerungen zu Prozessbeginn Noch bevor die Anklage verlesen werden konnte, hatte sich der eigentliche Prozessbeginn lange verzögert. Mehr als drei Stunden nach offiziellem Beginn der Verhandlung erklärte der Vorsitzende Richter, dass die von der Verteidigung gestellten Anträge abgelehnt werden. Höckes Rechtsanwälte hatten unter anderem gefordert, dass die Verhandlung per Tonaufnahme dokumentiert wird und dass das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden soll, ob das Landgericht in Halle für den Prozess zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft brachte ihren Ärger über das Vorgehen der Verteidiger zum Ausdruck. Anklage wieder geändert Kurz vor Prozessbeginn war noch der Umfang der Anklage verändert worden. Die Kammer habe beschlossen, die Anklagepunkte zum Verwenden der verbotenen Parole "Alles für Deutschland" in Gera wieder von dem Fall in Merseburg abzutrennen, sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch in Halle. Grund dafür sei, dass die Verteidiger von Höcke kurzfristig gewechselt haben. Dem Thüringer Parteichef wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Das Strafmaß liegt zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die neue Verteidigung von Höcke habe noch keine Einsicht in die Akten zum Vorfall in Gera und deshalb nicht ausreichend Zeit gehabt, sich auf die Verhandlung am Donnerstag vorzubereiten. "Dieser Teil des Vorwurfs wird also nicht Gegenstand des heutigen Hauptverhandlungstages sein", sagte Kessler-Jensch. Konkret wird Höcke vorgeworfen, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet zu haben. Ausgangspunkt für die Anklage gegen Höcke ist eine Rede, die er im Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt (Saalekreis) gehalten hat. Zunächst soll nun also nur diese Rede Teil der Hauptverhandlung sein. Außerdem wird dem Politiker vorgeworfen, die Losung im vergangenen Dezember bei einer Veranstaltung der AfD im thüringischen Gera verwendet zu haben. In Gera soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil "Alles für" selbst gesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen. Die Anklagepunkte zu diesem Vorfall wurden nun wieder von den Punkten zu der Rede in Merseburg abgetrennt. Das Gericht hatte erst am vergangenen Freitag entschieden, die Anklage um die Punkte zur Gera-Rede zu ergänzen. Demo vor Justizgebäude Vor dem Beginn des Prozesses versammelten sich Hunderte Gegner des Politikers vor dem Gerichtsgebäude in Halle. Die Polizei sprach von rund 570 Personen. Alles sei sehr friedlich, es gebe keine Störungen. Unter anderem die Gruppen "Halle gegen Rechts" und die "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" haben zu Versammlungen aufgerufen. Zur Eröffnung des Prozesses sind neben Demonstranten auch viele Medienvertreter gekommen. Nach Angaben der Polizei läuft der Betrieb am Gericht trotz der Versammlung normal. Weiteres Verfahren wegen Vorwurfs der Volksverhetzung Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Für den ersten Hauptverhandlungstag ist davon auszugehen, dass - wie üblich - die Anklageschrift verlesen wird. Dann hat Höcke die Möglichkeit, sich selbst oder über seinen Verteidiger zu den Vorwürfen zu äußern. Höcke wird sich nicht nur in Halle einem Prozess stellen müssen. Auch am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage zugelassen - dort geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung. Ermittlungen gab es gegen Höcke schon häufiger. In Halle muss er sich nun aber erstmals vor Gericht verantworten. Höcke verteidigt seine Wortwahl Vor einer Woche hatte sich Höcke im Fernsehen zu den Vorwürfen geäußert. Er verteidigte seine Wortwahl in einem TV-Duell gegen den Thüringer CDU-Spitzenkandidaten Mario Voigt. Er habe die Parole in einer freien Wahlkampfrede genutzt und letztlich den Slogan "America First" von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen, sagte er eine Woche vor Prozessbeginn beim Sender Welt. Auf die Frage, ob er während der Rede nicht gewusst habe, dass "Alles für Deutschland" eine SA-Parole sei, sagte er: "Nein, ich wusste es nicht." Es handele sich um einen Allerweltsspruch. Was für Höcke auf dem Spiel steht Höcke will in Thüringen Ministerpräsident werden. Er gilt als chancenlos, weil keine der bisher im Landtag vertretenen Parteien mit der AfD koalieren will. Im ostthüringischen Landkreis Greiz will er sich um ein Direktmandat bewerben. Im Thüringer Wahlgesetz steht, nicht wählbar sei, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder "infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt". Theoretisch könnte das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich entscheiden, dass Höcke sein aktives und auch sein passives Wahlrecht vorübergehend verliert. Voraussetzung ist aber, dass Höcke zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird. Darüber hinaus steht im Parteiengesetz: "Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder einer Partei sein." Bisher ist völlig offen, ob es überhaupt zu einer Verurteilung kommt.






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