„Vorrangig diskutieren, ob es überhaupt noch Infektionsschutz-Maßnahmen braucht“
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Bundesverwaltungsrichter Robert Seegmüller sieht „deutliche Schwächen“ im neuen Infektionsschutzgesetz. Es sei denkbar, Corona-Maßnahmen ohne Nachfolgeregelung auslaufen zu lassen. Im Umgang der Gerichte mit der Pandemie stellt er ein grundsätzliches Problem fest.