Regeln und Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb am Ruder-Club Witten e.V. ab dem 29.03.2021
Liebe Club-Mitglieder,
leider haben wir wieder stark steigende Fallzahlen im Zusammenhang mit der anhaltenden Pandemie und in diesem Zusammenhang ab dem 29.03.2021 eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung. Damit einher geht im EN-Kreis ein Inzidenzwert von über 100 mit deutlich steigender Tendenz, sodass bei uns auch die sogenannte Notbremse greift. Aufgrund dessen müssen wir den Sportbetrieb und unseren geliebten Rudersport wieder weiter eingrenzen. Nichtsdestotrotz bleibt das Rudern im Einer und Zweier allgemein möglich.
Die im Anhang aufgeführten Regeln dienen dazu, die entsprechenden Auflagen zu erfüllen, und sind daher von allen Mitgliedern zwingend einzuhalten. Wir freuen uns sehr, dass in diesem Jahr bislang die Regeln stets eingehalten wurden, aber weißen darauf hin, dass wir uns im Falle der Nichteinhaltung verpflichtet sehen den Sportbetrieb wieder gänzlich einzustellen. Der Zutritt zum Gelände des Ruder-Club Witten e.V. ist nur Personen gestattet, die die Kenntnisnahme und Einhaltung der Regeln dem Vorstand schriftlich bestätigen.
Bitte reizt die Möglichkeit unter den Auflagen Sport zu treiben nicht aus und achtet darauf das Vereinsgelände umgehend nach Beendigung der Sporteinheit das Gelände des Ruder-Club Witten e.V. wieder zu verlassen.
Bitte tragt auch außerhalb des Ruder-Clubs zur Eindämmung der Pandemie bei und haltet euch an die allgemein bekannten Regeln und nehmt insbesondere Rücksicht auf Personen aus der Risikogruppe.
Wir wünschen euch Gesundheit, Optimismus und viel Spaß beim Rudern.
Euer Vorstand