Prinz Ernst August bekannte sich in Prozess in Wels nicht schuldig
Im Landesgericht Wels hat am Dienstag unter enormem Medieninteresse aus dem In- und Ausland der Prozess gegen Prinz Ernst August von Hannover begonnen. Ihm wird vorgeworfen, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung dann in Grünau bzw. in Scharnstein (Bezirk Gmunden) u.a. einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht zu haben. Der Welfenprinz bekannte sich nicht schuldig.