Gericht setzt Kontaktbeschränkungen teils außer Vollzug
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Corona-Kontaktbeschränkungen im Familienkreis vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es gebe in der Corona-Verordnung des Saarlandes einen Widerspruch, den die Landesregierung nun klären müsse, teilte das OVG am Mittwoch in Saarlouis mit (Az.: 2 B 7/21). E