Autokinos in Bayern nun möglich: BLM unterstützt schnelles und einfaches Verfahren
Autokinos erleben in Corona-Zeiten eine Renaissance. Ab kommenden Montag, 11. Mai 2020, haben auch in Bayern Autokinos die Möglichkeit, mit einer Sondergenehmigung von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, Filme zu zeigen oder gegebenenfalls Gottesdienste und Konzerte zu veranstalten (vgl. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).
Die bloße Übertragung des Filmtons auf einer UKW-Frequenz in die Autoradios der Besucherinnen und Besucher ist medienrechtlich unbedenklich und muss lediglich vor der Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) angezeigt werden.