Nach Polens Erfolg: Deutschland klagt wegen Opal-Gasleitung vor EU-Gerichtshof
Die Bundesregierung hat laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezüglich der Opal-Pipeline Widerstand geleistet. Anfang September beschloss das EU-Organ nach einer Klage Polens, dass Gazprom diese Abzweigung der Nord Stream weiter nur zur Hälfte nutzen darf.