Nach Bombendrohung in Linz: Polizei bleibt auf Kosten sitzen
LINZ. Jener Mann, der am 22. Mai 2024 mit einer Bombendrohung für die Räumung des zwölf Stockwerke hohen Amtsgebäudes der Polizei in der Linzer Nietzschestraße gesorgt hat, muss nicht für die Kosten der Evakuierung aufkommen.
