Mit der „Einer-für-alle-Klage“ müssen Verbraucher nicht mehr einzeln klagen (FAZ)
Wer bei der Musterklage mitmacht, für den gilt das Urteil – im Guten wie im Schlechten. Bild: Frank Röth Wer bei einer Massenklage mitmachen will, muss sich bis zur ersten Gerichtsverhandlung auf einer Website anmelden. Für die Verbraucher ist das
