Geldstrafen für den Hamburger SV und Eintracht Braunschweig
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Das DFB-Sportgericht belegt den Hamburger SV und Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen.
